Die Meinungsfreiheit ist in der deutschen Verfassung und in den Verfassungen der anderen EU-Länder, die mir bekannt sind, sehr weit gefasst. Mir ist nichts davon bekannt, dass im Grundgesetz irgendwelche Emotionen verboten sind. Hass mag unschön sein, man mag ihn verurteilen – aber im Artikel 5 des Grundgesetzes heißt es: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern“ – und es ist keine Einschränkung zu sehen, wonach das nicht für eine Meinung gelten sollte, die Hass beinhaltet.
Doch das Problem liegt noch viel tiefer: Immer häufiger wird legitime Kritik an der Regierung oder an der Medienberichterstattung von den Regierenden und Journalisten, die diese „bedienen“, als Hass diffamiert. Und es wird versucht, sie auf diese Art und Weise zu unterbinden. So wurde etwa erst kürzlich ein Facebook-Post von mir zensiert und ich für 30 Tage wegen Hassrede gesperrt, weil ich folgenden Text veröffentlichte: „Russlands Präsident Wladimir Putin will durch militärische Aggression die Landkarte neu zeichnen. Seine eigentliche Stärke ist die Dummheit in Deutschland. Starker Text von Roland Tichy über unsere Naivität und Blauäugigkeit gegenüber Putin.“ Erst nachdem ich eine Anwältin einschaltete, wurde meine Seite – nach vielen Tagen Maulkorb – wieder freigeschaltet. So viel zum Missbrauch des Begriffs „Hassrede“ zur Bekämpfung von kritischem Journalismus.
Umso misstrauischer macht es mich, dass die EU jetzt „die schnellere Löschung von illegalen Inhalten“ und genau dieser „Hassrede“ ermöglichen will – so als ginge das nicht bisher schon ruckzuck. Eine entsprechende Einigung haben Vertreter des EU-Parlaments und der Mitgliedsstaaten bei ihren Verhandlungen über den sogenannten „Digital Service Act“ (DSA) erzielt. Dieses Gesetz soll noch strengere Regeln für Online-Plattformen wie Twitter oder Facebook etablieren – so als ob die Zensur da nicht schon auf Hochtouren laufen würde. Offiziell soll der „DSA“ die schnelle Entfernung von illegalen Inhalten wie „Hassrede“ aus dem Netz sicherstellen – ebenso soll er das Teilen von „schädlicher Desinformation“ und „Kriegspropaganda“ behindern. Das Problem: Wer definiert, was „schädliche Desinformation“ ist?
Umso zweideutiger, dass die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, eine treue Gefolgsfrau von Angela Merkel, die Einigung „historisch“ nannte. Das mag sie sein. Aber unter welchem Vorzeichen? Wenn die Merkel-Getreue nun versichert, die Neuregelung werde die freie Meinungsäußerung gewährleisten, klingt das fast wie Hohn. Ebenso wie ihre Aussage, Anbieter digitaler Dienste würden nun von Rechtssicherheit und einheitlichen Regeln in der EU profitieren.
Faktisch hebelt die Neuregelung den Rechtsstaat aus, denn ohne richterliche Anordnung werden Behörden künftig Providern auch in anderen Ländern die Löschung vermeintlich illegaler Inhalte untersagen können. Die müssen „ohne unangemessene Verzögerung“ gehorchen und blockieren. Mit anderen Worten: Behörden und damit letztendlich Regierungen entscheiden, was zensiert wird und was nicht. Das tritt das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung mit Füßen.
Dass unsere Bundesregierung, seit langem Vorkämpferin gegen die Meinungsfreiheit, über das Gesetz jubelt, ist leider nur allzu verständlich. Pikant allerdings, dass ausgerechnet die angeblich liberale FDP es lobt – die sich ja einmal den Kampf für die Bürgerrechte auf die Fahnen geschrieben hatte. Digitalminister Volker Wissing (FDP) begrüßte die Neuregelung gar als „Meilenstein für die Bürgerinnen und Bürger Europas“. Sie sei ein entscheidender Schritt „zur Vollendung des europäischen digitalen Binnenmarktes“. So viel Zynismus war man eher von der DDR gewohnt. Auch Bundesjustizminister Marco Buschmann jubelte: „Nun ist der Weg frei für einheitliche Vorgaben für soziale Netzwerke und andere Online-Plattformen in Europa. Diese brauchen wir, weil das Internet nicht an Landesgrenzen endet.“
Letzte Hoffnung für alle, die die Hoffnung auf die Meinungsfreiheit noch nicht aufgegeben haben: Um in Kraft zu treten, muss die Einigung noch Prüfungsprozesse durchlaufen. Doch die Hoffnung, dass sie nicht so schnell wie geplant in Kraft tritt, ist gering.
In der Verhandlung zum #DigitalServicesAct zaubert der Berichterstatter des Rechtsausschusses auf den letzten Metern die Wunschliste der Musikindustrie aus dem Hut: Netzsperren, Filterpflichten für Suchmaschinen, Auslistung ganzer Domains… https://t.co/1kLNti6FuY #DSA
— Felix Reda (@Senficon) April 20, 2022
Meanwhile, the EU just enacted yet another law *requiring* social media companies to censor more in accordance with their demands.
The use of state power to force private companies to ban the expression of particular views is tyrnanical: https://t.co/a1WZmSQGd1
— Glenn Greenwald (@ggreenwald) April 23, 2022
Bild: ShutterstockTo understand how this result came about, read this report on Big Tech lobbying on the #DSA: https://t.co/bfhK3hs5tF
— Patrick Breyer #JoinMastodon (@echo_pbreyer) April 23, 2022
Text: br
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